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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma MAYKU Reinigungen GmbH

Art. 1 Vertragsbeginn

Das Auftrags- oder Vertragsverhältnis beginnt mit der mündlichen Erteilung des Auftrages oder der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages. Änderungen können individuell in den jeweiligen Verträgen geregelt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages.

 

Art. 2 Geltungsbereich

Die Firma MAYKU Reinigungen GmbH verpflichtet sich, auszuführende Arbeiten nach den vereinbarten Leistungsverzeichnissen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen.

 

Art. 3 Vertragsdauer/Kündigung

Der Vertrag ist für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit schriftlich oder mündlich gekündigt werden.

 

Art. 4 Personal

Die Firma MAYKU Reinigungen GmbH ist dem GAV der Reinigungsbranche unterstellt.

Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. 

Das Personal ist verpflichtet, über alle Privat, Geschäfts und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

Wir garantieren, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Geheimhaltungspflicht gebunden sind und sie befolgen. Die Schweigepflicht gilt ab der Unterzeichnung des Vertrags und besteht auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung im gleichen Umfang weiter. Es betrifft sämtliche geschäftlichen, betrieblichen und persönlichen Belange.

 

Art. 5 Material und Geräte

Der Auftragnehmer stellt die zur Reinigung, Liegenschaftsunterhalt und Dienstleistungen benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge. 

Es werden nur hochwertige und professionelle Materialien, Geräte und Werkzeuge verwendet.

Verbrauchsmaterial, wie z.B. Handseife, Toilettenpapier, Handpapier, Abfallsäcke, Entsorgungsgebühren usw. sind im Preis nicht inbegriffen und werden, falls nichts anders vereinbart, separat in Rechnung gestellt.

 

Art. 6 Zahlung des Entgelts
Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist (soweit nichts anderes vereinbart wurde) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug des Auftragsgebers ist die Firma MAYKU Reinigungen GmbH berechtigt, den Auftrag komplett zu stoppen.

 

Art. 7 Mängel

Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten, Liegenschaftsunterhalt oder Dienstleistungen gerügt werden. 

Beanstandungen des Auftraggebers gelten als rechtzeitig erfolgt, wenn sie bis spätestens mittags 12.00 Uhr des folgenden Arbeitstages im Büro eingehen.
Begründete Beanstandungen werden raschmöglichst – In der Regel innert 24 Stunden – behoben. 

 

Art. 8 Haftpflicht

Der Auftragnehmer haftet für alle anlässlich der Ausführung der Reinigungsarbeiten, Liegenschaftsunterhalt oder Dienstleistungen durch ihn oder seine MitarbeiterInnen verursachten Schäden in Höhe eines von ihm abgeschlossen Haftpflichtversicherungsvertrages. 

Es besteht derzeit ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme pro Ereignis für Personen- oder Sachschaden von Fr. 15’000’000.-.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. 

 

Art. 9 Personalabwerbung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den MitarbeiterInnen des Auftragsnehmers kein direktes Arbeitsverhältnis während der Einstellungszeit einzugehen. 

 

Art. 10 Preis

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vorgeschriebene Lohnerhöhungen für das Personal im Reinigungsgewerbe sowie Erhöhungen gesetzlicher Sozialabzüge anzupassen.

Der Auftragnehmer behält sich eine Preisanpassung gemässe dem schweizerischen Index-Stand vor.

Allfällige Preisanpassungen werden vorgängig dem Auftraggeber mitgeteilt und erfolgen in der Regel auf den 01. Januar. Findet eine Veränderung der Verhältnisse mit Auswirkungen auf den Aufwand des Auftrages statt, wird ein neues Leistungsverzeichnis mit angepassten Preisen erstellt.

Die Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt.

Die Firma MAYKU Reinigungen GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preise anzupassen, wenn dies infolge der Anhebung der obligatorischen Abgaben notwendig wird, insbesondere als Folge von Gesetzen, Erlassen, Verordnungen oder Verfügungen des Bundes, des Kantons sowie vom Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz (Mindestsalär, Ferien, Versicherungen, berufliche Vorsorge, Steuern usw.). Jeweils auf den 01. Januar.

 

Art. 11 Gerichtsstand

Verträge der Firma MAYKU Reinigungen GmbH unterliegen dem schweizerischen Recht. 

Im Streitfall gilt der Gerichtsstand Pfäffikon ZH. 
 

 

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